Was ist Mediation?

Mediation ist ein Verfahren zur Lösung von Konflikten. Es ist freiwillig,
aussergerichtlich und zielorientiert. Im Unterschied zu einem Gerichts-
verfahren unterstellen sich die Parteien nicht einem von Dritten auf-
erlegten Urteil. Vielmehr entscheiden sie sich, eigenverantwortlich
und gemeinsam an der Lösung ihrer Differenzen zu arbeiten.
Die Konfliktparteien nehmen dafür die Unterstützung eines Mediators /
einer Mediatorin in Anspruch. Dieser / diese ist unvoreingenommen
und unabhängig.

Die Parteien streben eine einvernehmliche Entscheidung an, die ihre
eigenen Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt und die
Erwartungen an die Zukunft miteinbezieht. Der Mediator /
die Mediatorin ist unparteiisch und verantwortlich für den fairen
Ablauf und das faire Resultat, jedoch ohne Entscheidungskompetenz.

 

 

Wann ist Mediation sinnvoll?

Mediation eignet sich, wenn Sie

- bei der Bearbeitung Ihres Konfliktes eine aktive Rolle spielen wollen
- eine auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Lösung erarbeiten möchten
- mit der Konfliktpartei auch in Zukunft Beziehungen unterhalten wollen oder müssen
- die Konflikthintergründe verstehen wollen
- eine Win-Win-Lösung, d.h. eine gute Lösung für alle, anstreben
- das finanzielle Risiko vorhersehen und begrenzen möchten
- eine Kosten- und Zeitersparnis anstreben

 

Bei welchen Konflikten eignet sich Mediation?

Mediation eignet sich bei Konflikten in der Wirtschaft, Verwaltung, am Arbeitsplatz
(insb. Team- und Führungskonflikte, Mobbing), bei Haftpflichtstreitigkeiten, Nach-
barschaftskonflikten und Erbstreitigkeiten sowie bei Konflikten im Privaten und
familiären Bereich.

Ferner kann Mediation bei Vertragsverhandlungen, in Unternehmen und Organisationen,
bei Konfliktmanagement eingesetzt werden.

 

Wie läuft eine Mediation ab?

Das Mediationsverfahren gliedert sich in folgende Phasen:

1. Der Mediator / die Mediatorin erläutert die Arbeitsweise der Mediation
    und vereinbart mit den Parteien den Verfahrensablauf.
2. Bestandsaufnahme klärungsbedürftiger Themen. Die Parteien leben ihre
    Positionen und Sichtweisen dar.
3. Die Konfliktthemen werden umfassend bearbeitet.
4. Mögliche Lösungen werden zusammengetragen, offene Sachfragen
    wo nötig von beigezogenen Fachleuten beantwortet, Vor- und
    Nachteile abgewogen und die Konsequenzen einer Nichteinigung
    analysiert.
5. Die Parteien formulieren gemeinsam eine Einigung und halten
    diese schriftlich fest.
6. Zur Überprüfung, ob sich die Einigungsvereinbarung bewährt hat
    bzw. in welchen Punkten ggf. noch Verbesserungen vorzunehmen
    sind, kann eine Folgesitzung durchgeführt werden.